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Ost Svalbard Naturreservate: neue Vorschriften ab Mai 2014

Geschrieben von Heiner Kubny am . Veröffentlicht in Menschen & Politik.

Der kontroverse Prozess um neue Vorschriften in den grossen Naturreservaten in Ost Svalbard ist nun endlich zumindest im Grossen und Ganzen zum Abschluss gekommen: Die neuen Regeln treten zum 01. Mai 2014 in Kraft. Der Streit um die neuen Vorschriften hat die Gemüter seit 2007 öffentlich erregt, siehe diverse Spitzbergen.de-Nachrichten, etwa vom Januar 2013.

Für die Besucher von Spitzbergen dürfte sich gemäss neusten Beschlüssen nicht viel ändern.
Für die Besucher von Spitzbergen dürfte sich gemäss neusten Beschlüssen nicht viel ändern.

Im Ergebnis sehen die neuen Vorschriften so aus, wie im Vorschlag des Sysselmannen von Januar 2013 angekündigt. Es bleibt dabei, dass die fachliche Grundlage für eine Reihe der Änderungen fehlt oder mangelhaft ist: Der Nutzen für Umweltschutz und Forschung wird vielerseits angezweifelt beziehungsweise als nicht existent bezeichnet. Trotzdem werden sich letztlich wohl alle mit der neuen Situation ohne allzu drastische Änderungen arrangieren können, wobei hinsichtlich einiger Details abzuwarten bleibt, wie sie in der künftigen Realität funktionieren werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Im Osten werden verschiedene Zonen ausgewiesen, die teils punktuell sind, teils grossräumig. Für alle Zonen gelten verschiedene Regelungen.

Entwurf Sysselmannen 09 Januar 2013

Zone A (gelb): wissenschaftliche Referenzgebiete. Reisen dorthin müssen vorher dem Sysselmannen gemeldet werden, dieser kann Änderungen der Reisepläne etc. verlangen bis hin zum Verbot des einzelnen Vorhabens (was schon immer in den gesamten Naturreservaten gilt). Man darf auf die praktische Handhabung gespannt sein, die potenziell auf eine faktische Sperrung hinauslaufen kann. Andererseits bleibt die Frage, worin die Einführung einer Melde- und Berichtspflicht besteht in einem Gebiet, wo genau das auch vorher schon verlangt wurde. Die Referenzgebiete sind gross, umfassen aber überwiegend touristisch wenig relevante Gebiete. Der wissenschaftliche und sonstige Bedarf an solchen Gebieten ist und bleibt unklar und umstritten, eine nachvollziehbare Begründung, über Floskeln wie der Anwendung des Prinzips der Vorbeugung hinaus, wurde weder von der Verwaltung noch von anderen Akteuren wie dem Norwegischen Polarinstitut geliefert.

Zone B (orange): Kein Zugang vom 15.05.-15.08. In der Praxis sind Lågøya und Tusenøyane somit in der Saison gesperrt; in Bezug auf die Lågøya gilt das für den rot umrandeten Bereich, also die Nordspitze und Westküste; der ausserhalb davon gelegene orange Bereich bleibt zugänglich. Eine ähnliche Regelung galt bislang für die Vogelschutzgebiete, die allerdings auf tatsächliche Brutgebiete wie bestimmte kleinere Inseln beschränkt waren. Nun fallen Teile grösserer Inseln und ganze Inselgruppen unter das saisonal geltende Verbot fallen.

Zone C (grüne Punkte): hier sollen ortsspezifische Richtlinien verbindlich werden, wie sie mittlerweile in Polargebieten, insbesondere der Antarktis, mehr und mehr üblich werden. Die Vorschriften sollen von der Tourismusindustrie, vertreten durch AECO, unter Aufsicht des Sysselmannen erarbeitet werden. Betroffen sind 4 Stellen im Osten: Polarstarodden (Storøya), Andréeneset und Kræmerpynten (Kvitøya), Dolerittneset ("Kapp Lee") und Andréetangen (Edgeøya).

Zone D (rote Punkte): hier gelten relativ kleinräumig ganzjährige Betretungsverbote an historisch bedeutsamen Lokalitäten. Bereits seit 2010 in Kraft.

Zone E (rot): Ganzjährige Sperrung von Kong Karls Land. Dies gilt schon lange. Zusätzlich wurde festgelegt, dass Schiffe in den Naturreservaten nicht mehr als 200 Passagiere an Bord haben dürfen. Grauwassertanks und andere Abwässer dürfen in den Naturreservaten nicht innerhalb von 500 Metern vor dem Ufer geleert werden. Darüber hinaus ist dies im gesamten Rijpfjord verboten, in dem ozeanographische Langzeitstudien durchgeführt werden. Im Paket mit dem bereits eingeführten Verbot, Schweröl als Schiffstreibstoff oder auch nur in den Tanks in den Naturreservaten mitzuführen, sind diese Teile der neuen Regeln aus Sicht des Umweltschutzes zu begrüssen.

Quelle: www.spitzbergen.de